Stand: 04/03/2015

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Zwischen dem Eigentümer oder einer von ihm beauftragten, geschäftsfähigen Person, im Folgenden als „Auftraggeber“ benannt, und Herrn Alexander Döhler, nachfolgend als „Hufbeschlagschmied“ bezeichnet, wird ein Werkvertrag gemäß § 631 BGB bis einschließlich § 651 BGB geschlossen. Ferner werden folgende Vereinbarungen getroffen:

 1.       Auftrag und Leistung

1.1.    Der Auftraggeber beauftragt den staatlich geprüften Hufbeschlagschmied, an dem in seinem Eigentum stehenden Huftier die Hufbearbeitung auszuführen.

1.2.    Wird der Auftrag durch einen Beauftragten des Eigentümers erteilt und gibt es keine Hinweise, dass dies gegen den Willen des Eigentümers geschieht, wird dessen Einverständnis vorausgesetzt.

1.3.    Der  Hufbeschlagschmied verpflichtet sich, die von ihm angebotene Dienstleistung nach besten Wissen und Gewissen, in einer Form, die dem Huftier gerecht wird auszuführen.
 

 2.       Ort und Zeitpunkt

2.1.    Auftraggeber und  Hufbeschlagschmied erbringen ihre Leistung an einem von beiden Seiten bestätigten Ort und Zeitpunkt (der Hufbeschlag und sonstige zu verrichtende Tätigkeiten/Arbeiten werden ausschließlich mobil an vereinbartem Ort betrieben).

2.2.    Der  Hufbeschlagschmied erbringt seine Leistung nur in Anwesenheit des Auftraggebers. In der Regel wird kein Aufhalter benötigt; davon ausgenommen ist die Arbeit an Kaltblutpferden (vgl. § 642ff BGB).

2.3.    Eine Stornierung und Änderung des Ortes oder Zeitpunktes ist nur mit Bestätigung gültig.

2.4.    Verspätungen durch unvorhersehbare Ereignisse, werden von beiden Seiten bis zu einer Dauer von 1 Stunde akzeptiert.
 

3.       Abnahme

3.1.    Die Abnahme erfolgt sofort nach Beendigung der Arbeit durch den Auftraggeber oder dessen Bevollmächtigten.

3.2.    Ist der Auftraggeber zum Zeitpunkt der Abnahme nicht mehr anwesend oder verhindert, so gilt diese als gegeben.
 

4.       Preise und Zahlung

4.1.    Es gilt die aktuelle Preisliste und/oder der darauf basierende, mündlich genannte Preis.

4.2.    Die Zahlung erfolgt soweit nicht anderweitig vereinbart sofort nach Abnahme in bar.


4.3.    Bei Zahlung auf Rechnung tritt automatisch nach 14 Tagen der Verzug ein und muss nicht gesondert angemahnt werden.
 

5.     Verzugszinsen

5.1. Dem gewerblichen Schuldner werden der gültige Basiszins plus 8% in Rechnung gestellt.
5.2. Dem privaten Schuldner werden der gültige Basiszins plus 5% in Rechnung gestellt.
(Basiszinssatz nach § 247 BGB, Stand 01.01.2010 ist 3,62%)

 

6.       Ende des Werkvertrags

6.1.    Mit der Abnahme und der Zahlung endet der Werkvertrag.

 

7.       Geschäftszeiten

7.1. Montag bis Donnerstag von 8.00 bis 16.30 Uhr

Freitag von 8.00 bis 13.30 Uhr

7.2. Während dieser Zeiten besteht telefonische Erreichbarkeit, die allerdings (teils technisch, teils praktisch) nicht garantiert werden kann. In der Regel erfolgt ein Rückruf bei Rufnummernübermittlung und erfolglosem Anrufversuch.

7.3. Weitere Kontaktmöglichkeiten:

SMS/WhatsApp 0 172 - 815 97 95

eMail a.doehler(at)huftotal.de

 

8.       Salvatorische Klausel

8.1.    Es gilt deutsches Recht.

8.2.    Sollten einzelne Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder nichtig sein, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.